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Condizioni generali di contratto di Memberly AG

Fassung vom August 2024


1. VERTRAGSPARTEIEN, GELTUNGSBEREICH:
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln – gemeinsam mit
dem schriftlichen Auftrag – die vertragliche Beziehung zwischen der Memberly AG
(nachfolgend „Memberly“) und jener natürlichen oder juristischen Person, die Memberly mit
der Erbringung der hier vertragsgegenständlichen Dienstleistungen beauftragt (nachfolgend
der „Kunde“).


1.2. Der Kunde erklärt, Unternehmer im Sinne des Schweizer Obligationenrechts (OR) zu sein;
Memberly erbringt die hier vertragsgegenständlichen Leistungen ausschliesslich gegenüber
Unternehmern.


1.3. Dem Vertragsverhältnis zwischen Memberly und dem Kunden liegen ausschliesslich diese
AGB und allfällige schriftliche Einzelvereinbarungen, insbesondere der schriftliche Auftrag
(samt seiner Anhänge) zugrunde (nachfolgend das „Vertragsverhältnis“); allfällige mündliche
Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.


1.4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Memberly diesen
Bedingungen im Vorhinein ausdrücklich und schriftlich zustimmt.


2. ABRUFBARKEIT, ÄNDERUNGSVORBEHALT:
2.1. Die AGB sind in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website von Memberly abrufbar.
Memberly übergibt oder übersendet die AGB anlässlich des Vertragsabschlusses und bei
Änderungen an den Kunden.

2.2. Memberly ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern, um diese an geänderte
technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. Memberly teilt dem
Kunden alle Änderungen der AGB sowie den Zeitpunkt deren Inkrafttretens per E-Mail oder
über das Benutzerkonto des Kunden mit. Die geänderten AGB erlangen Wirksamkeit, wenn
der Kunde der Änderung nicht binnen spätestens 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung über
die Änderung per E-Mail an support@memberly.ch widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs
ist Memberly zur ausserordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses gemäss Punkt 12.3
berechtigt. Memberly wird den Kunden im Rahmen der Mitteilung über eine Änderung auf
die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.


3. VERTRAGSGEGENSTAND:
3.1. Memberly entwickelt für seine Kunden digitale Lösungen zur Kundenbindung. Diese
digitalen Lösungen können etwa in Form einer Smartphone-App oder webbasierten
Anwendungen umgesetzt werden und auch eine zentrale, webbasierte Kunden- und
Kampagnenverwaltung (Customer Loyalty Management, CLM) beinhalten (nachfolgend die
„Softwarelösung“).


3.2. Die Softwarelösung wird auf Basis einer bestehenden Server-Software für jeden Kunden
nach dessen Vorgaben zunächst individuell konfiguriert oder entwickelt und in weiterer Folge
für die Dauer der Vertragslaufzeit als Service-Dienstleistung im Rahmen einer Cloud-
Anwendung zur Verfügung gestellt (SaaS).


4. VERTRAGSABSCHLUSS:
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Memberly kommt im Zeitpunkt des
Abschlusses einer schriftlichen Einzelvereinbarung über die zu erbringenden Dienstleistungen
sowie kommerziellen Rahmenbedingungen zustande (nachfolgend der „Auftrag“). Dessen
ungeachtet steht Memberly für allfällige Leistungen noch vor Unterfertigung des Auftrags
eine angemessene und branchenübliche Entlohnung zu, soweit der Umfang dieser Leistungen
den Umfang der sonst üblichen Aufwendungen bei der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung
deutlich übersteigt.


5. SOFTWAREENTWICKLUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, ABNAHME:
5.1. Memberly erstellt auf Basis der Informationen und Materialien des Kunden ein
schriftliches Konzept, das den Aufbau, die Struktur und die Funktionalität der Softwarelösung
(Funktionen, Inhalte, grafische Merkmale, Interaktionsmöglichkeiten für den Nutzer,
Schnittstellen mit sozialen Medien, etc.) zumindest in groben Zügen abbildet (nachfolgend die
„Softwarebeschreibung“).

5.2. Memberly legt die ausgearbeitete Softwarebeschreibung dem Kunden zur Prüfung und
Freigabe vor. Die Parteien werden die Softwarebeschreibung gemeinsam, soweit erforderlich,
überarbeiten und adaptieren. Der Kunde hat seine Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf
die Gestaltung der Softwarelösung rechtzeitig und klar zu kommunizieren.


5.3. Die Softwarelösung wird von Memberly in weiterer Folge nach den Vorgaben in der
Softwarebeschreibung programmiert und umgesetzt. Der Kunde wird die Entwicklung und
Umsetzung der Softwarelösung zu jeder Zeit durch aktive und angemessene
Mitwirkungshandlungen nach besten Kräften fördern und unterstützen. Insbesondere ist dem
Kunden bewusst, dass die erfolgreiche und rechtzeitige Fertigstellung der Softwarelösung
ganz wesentlich von der zeitgerechten Bereitstellung aller dafür notwendigen Informationen
und Ressourcen – einschliesslich Personalressourcen – abhängt. Diesbezüglich vertraut
Memberly auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der durch den Kunden bereitgestellten
Informationen und Materialien, insbesondere jener für die Erarbeitung der
Softwarebeschreibung. Der Kunde hat die ihm zur Freigabe vorgelegten Arbeitsergebnisse
gewissenhaft zu prüfen und allfällige Mängel sofort zu rügen. Die Erfüllung dieser
Mitwirkungspflichten durch den Kunden erfolgt unentgeltlich.


5.4. Die Prüfung der Funktionsfähigkeit der Softwarelösung vor dem Go-Live erfolgt im
Rahmen der (technischen) Abnahme durch den Kunden. Sofern zwischen den Parteien kein
gesondertes Abnahmeverfahren (etwa ein Testverfahren in einer Testumgebung) vereinbart
wurde, wird die erfolgreiche Abnahme der Softwarelösung durch den Kunden spätestens in
jenem Zeitpunkt angenommen, in dem Memberly den Abschluss der Entwicklungsarbeit
schriftlich anzeigt und die Softwarelösung die in der Softwarebeschreibung enthaltenen
Anforderungen und Vorgaben im Wesentlichen erfüllt.


5.5. Nach der Abnahme lädt Memberly die Softwarelösung auf eine gemeinsam mit dem
Kunden vorweg festgelegte Verkaufsplattform (Apple Store, Google Playstore) oder stellt sie
dem Kunden in einer Testumgebung zur Verfügung (Go-Live).
5.6. Sofern im Auftrag nicht ausdrücklich abweichend geregelt, wurde kein konkreter
Fertigstellungstermin vereinbart. Memberly wird sich aber – stets in Abhängigkeit von der
Mitwirkung des Kunden – bemühen, die Softwarelösung innerhalb eines angemessenen
Zeitraums fertigzustellen.

6. SOFTWAREÜBERLASSUNG (SAAS):
6.1. Memberly stellt dem Kunden nach Massgabe dieser AGB und den Vereinbarungen im
Auftrag während der Vertragsdauer die Softwarelösung und den für die vertragsgemässe
Nutzung der Softwarelösung benötigten Speicherplatz (Data-Hosting) über das Internet
(Cloud-Anwendung) zur Verfügung.


6.2. Die Softwarelösung wird grundsätzlich von den im Zeitpunkt der Abnahme gängigen
Endgeräten unterstützt; Memberly sichert aber nicht zu, dass die Softwarelösung auf
sämtlichen auf dem Markt verfügbaren Endgeräten betrieben werden kann.


6.3. Memberly behält sich die ständige Weiterentwicklung der Softwarelösung sowie der
Server-Software bzw. die Optimierung von einzelnen Software-Features vor. Dadurch kann es
von Zeit zu Zeit notwendig werden, Updates oder Upgrades zu installieren.


6.4. Memberly ist dazu berechtigt, die Leistungserbringung vorübergehend zu unterbrechen
bzw. einzuschränken und die vertraglich vereinbarten Dienste ganz oder teilweise
einzustellen, wenn und soweit dies zur Behebung oder Vermeidung von Störungen, zur
Abwehr von Angriffen auf die Netzinfrastruktur (Bugfixes) oder zur Vornahme
betriebsnotwendiger Wartungsarbeiten erforderlich ist. Memberly wird den Kunden über
länger dauernde Wartungsarbeiten im Voraus informieren.


6.5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die für die Nutzung der Softwarelösung
notwendigen Rechenzentren nicht von Memberly betrieben werden und sich hauptsächlich
im Ausland befinden.


7. BENUTZERKONTO:
7.1. Der Kunde erhält ein persönliches Benutzerkonto (Dashboardzugang), über welches auf
die Softwarelösung zugegriffen werden kann. Die Anmeldedaten zu diesem Benutzerkonto
setzen sich aus der E-Mail-Adresse des Kunden und einem selbst gewählten Passwort
zusammen. Diese Anmeldedaten dürfen vom Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden
und sind vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.


7.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Registrierung des Benutzerkontos
abgefragten Angaben richtig und vollständig zu machen. Memberly ist berechtigt – jedoch
nicht verpflichtet – Nachweise für die Richtigkeit der angegebenen Daten zu verlangen. Der
Kunde verpflichtet sich, sein Benutzerkonto bei jeder Änderung seiner Daten unverzüglich zu
aktualisieren.


7.3. Der Kunde haftet gegenüber Memberly für sämtliche Schäden und Nachteile, die
Memberly durch einen unberechtigten Zugriff eines Dritten auf das Benutzerkonto oder
aufgrund von unrichtigen Angaben im Benutzerkonto entstehen. Der Kunde verpflichtet sich,
Memberly diesbezüglich schadlos zu halten.


8. VERGÜTUNG, ENTGELTE:
8.1. Der Kunde schuldet die für die Entwicklung und die anschliessende Überlassung der
Softwarelösung im Auftrag festgelegten einmaligen Vergütungen und wiederkehrenden
Entgelte.


8.2. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind einmalige Vergütungen –
wie etwa der Aufwand für die Entwicklung der Softwarelösung – bei Vertragsabschluss zur
Zahlung fällig. Wiederkehrende Entgelte – etwa für die Überlassung der Softwarelösung zur
laufenden Nutzung – sind jeweils jährlich im Voraus zur Zahlung fällig.


8.3. Mit dem Monat, in dem die maximale Anzahl der registrierten Nutzer das nächste Nutzer-
Limit überschreitet, kommt automatisch der monatliche Preis des nächst höheren Nutzer-
Limits zur Anwendung.


8.4. Sofern nicht die Zahlung mittels Bankeinzug vereinbart wurde, sind Rechnungen von
Memberly innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt zur Zahlung fällig.


8.5. Gerät der Kunde mit der Bezahlung der Entgeltforderungen von Memberly in Verzug,
schuldet er Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe gemäss Art. 104 OR (Obligationenrecht).
Darüber hinaus hat der Kunde Memberly alle zweckentsprechenden und angemessenen
Kosten zu ersetzen, die für das Einschreiten von Inkassoinstituten und Rechtsanwälten
anfallen.


8.6. Für zusätzliche Aufwände, die aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den
Kunden – etwa durch die Erteilung unrichtiger oder unvollständiger Informationen – oder aus
nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden resultieren, ist Memberly
berechtigt, diese Aufwände auf Basis eines angemessenen und branchenüblichen
Stundensatzes abzurechnen. Als nachträglich gelten Änderungs- und Ergänzungswünsche
insbesondere dann, wenn sie vom Kunden erst nach der Freigabe der Softwarebeschreibung
kommuniziert wurden.


8.7. Memberly ist berechtigt, die Preise für die Software einseitig anzupassen und wird den
Kunden darüber rechtzeitig, jedoch mindestens 1 Monat im Voraus, informieren. Die
Preisänderung wird im Fall eines unbefristeten Vertrags mit Beginn der nächsten
Abrechnungsperiode, im Fall eines befristeten Vertrags mit Beginn des nächsten
Vertragsjahres wirksam.


8.8. Memberly ist berechtigt, aufgrund der laufenden Produktweiterentwicklung und
Verbesserung eine jährliche Preiserhöhung in Form einer Innovation Fee auf die monatlichen
Gebühren in Höhe von bis zu 4,5 % durchzuführen.


9. SONSTIGE KUNDENPFLICHTEN:
9.1. Der Kunde darf die zur Verfügung gestellte Softwarelösung ausschliesslich im vertraglich
vereinbarten Umfang nutzen.


9.2. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Softwarelösung alle anwendbaren
Rechtsvorschriften einzuhalten. Er hat insbesondere die Vorschriften des Strafrechts, des
Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts, des Jugendschutzes sowie die
Persönlichkeitsrechte anderer zu beachten.


9.3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten in die Softwarelösung oder die Serverplattform
einzubringen, die einen Virus oder sonstige Malware (Schadsoftware) enthalten und keine
Handlungen vorzunehmen, die sich negativ auf die Verfügbarkeit der Serverplattform für
andere Kunden auswirken.


10. SUPPORT:
10.1. Ein Fehler in bzw. eine Störung der Softwarelösung liegt vor, wenn die in der
Softwarebeschreibung dargestellten Funktionen nicht erfüllt werden (nachfolgend die
„Störung“).


10.2. Sofern zwischen den Parteien keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, wird
Memberly auf Support-Anfragen des Kunden in Zusammenhang mit einer Störung binnen
einer angemessenen Frist reagieren und diese bearbeiten.


10.3. Wird Memberly aufgrund einer Support-Anfrage für die Behebung einer nicht von
Memberly zu vertretenden Störung in Anspruch genommen, so ist Memberly berechtigt, den
Aufwand für die Behebung der Störung nach branchenüblichen Preisen gegenüber dem
Kunden gesondert abzurechnen.


11. HÖHERE GEWALT:
Führt ein Ereignis höherer Gewalt dazu, dass Memberly seine Verpflichtungen nicht, nicht
vollständig, nicht vertragsgemäss oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, ist Memberly für die
Dauer des Ereignisses der höheren Gewalt von der Erfüllung seiner vertraglichen
Verpflichtungen befreit. „Höhere Gewalt“ ist ein Ereignis, das für keine der Parteien unter
Anwendung äusserster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt vorhersehbar war, insbesondere
Ereignisse wie Krieg, Aufstand, Unruhen, Embargo, Epidemien, Pandemien, Feuer,
Hochwasser, Unwetter, Unterbrechung der Stromversorgung, Arbeitskampf und behördliche
Anordnungen als Folge der vorgenannten Ereignisse.


12. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG:
12.1. Sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, wird das Vertragsverhältnis
in Bezug auf die Softwareüberlassung (SaaS) (nachfolgend das „Dauerschuldverhältnis“) auf
unbestimmte Dauer abgeschlossen.


12.2. Das Dauerschuldverhältnis kann grundsätzlich von jeder Partei zum Ende jedes
Kalendermonats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat ohne Angabe von
Gründen schriftlich gekündigt werden. Allerdings verzichten die Parteien für die Dauer der im
Auftrag festgelegten Mindestvertragslaufzeit auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Die
Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der erstmaligen Verrechnung der monatlichen Gebühren.


12.3. Unberührt bleibt das Recht der Parteien, das Dauerschuldverhältnis aus wichtigem
Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen, also ausserordentlich zu kündigen. Wichtige
Gründe, die Memberly zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigen, sind insbesondere, aber
nicht ausschliesslich, wenn der Kunde:
(i) mit seinen Zahlungsverpflichtungen unter diesem Vertragsverhältnis in Verzug gerät und
den offenen Rückstand trotz Mahnung durch Memberly nicht binnen einer Nachfrist von 2
Wochen vollständig ausgleicht;
(ii) die ihm an der Softwarelösung eingeräumten Nutzungsrechte überschreitet –
insbesondere, wenn der Kunde durch die Nutzung der Softwarelösung die Sicherheit und
Integrität der Serverplattform gefährdet – und dieses Verhalten trotz Mahnung durch
Memberly nicht unverzüglich einstellt;
(iii) im Zuge der Nutzung der Softwarelösung schuldhaft gegen gewerbliche Schutz-, Urheberbzw.
sonstige Immaterialgüterrechte Dritter oder sonstige Rechtsvorschriften – einschliesslich
der Bestimmungen des Datenschutzrechts – verstösst;
(iv) wissentlich Falschangaben bei der Eröffnung seines Benutzerkontos gemacht hat;
(v) der Aktualisierung dieser AGB gemäss Punkt 2.2 widersprochen hat; oder
(vi) sonst schuldhaft eine wesentliche Pflicht unter dem Vertragsverhältnis verletzt.


12.4. Mit Ausnahme von Punkt 12.3(v) ist Memberly in den vorgenannten Fällen ausserdem
berechtigt, das Benutzerkonto des Kunden ohne Vorankündigung vorläufig zu sperren.
Zugleich mit der Sperre wird Memberly den Kunden zur Beseitigung des die Sperre
begründenden Sachverhalts binnen angemessener Frist auffordern. Der Kunde ist auch
während der Sperre zur Zahlung der vertraglichen Entgelte verpflichtet.


12.5. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Memberly bei Beendigung des
Vertragsverhältnisses zur Löschung des Benutzerkontos und damit der in Erfüllung des
Vertrags gespeicherten und bereitgehaltenen Daten berechtigt ist. Es liegt in der
Verantwortung des Kunden, seine Daten rechtzeitig vor Beendigung des Vertragsverhältnisses
zu sichern.


13. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG:
13.1. Der Kunde ist sich bewusst, dass Softwareprodukte grundsätzlich niemals gänzlich
mängelfrei sein können. Memberly gewährleistet daher nur, dass die Softwarelösung im
Wesentlichen der ausdrücklich vereinbarten Softwarebeschreibung entspricht. Eine
darüberhinausgehende Gewährleistungsverpflichtung wird nicht übernommen; auch nicht für
gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften von Softwareprodukten.


13.2. Sollte die Softwarelösung mangelhaft sein, hat der Kunde das Recht, von Memberly die
Beseitigung der Mängel zu fordern. Gelingt Memberly die Beseitigung des Mangels nicht
innerhalb einer angemessenen Frist, so ist der Kunde berechtigt, eine Preisminderung geltend
zu machen. Die Geltendmachung anderer gesetzlicher Gewährleistungsbehelfe –
insbesondere der Wandelung – ist hingegen ausdrücklich ausgeschlossen.


13.3. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu
rügen, wobei der Mangel möglichst genau zu beschreiben ist. Die Gewährleistungsansprüche
des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Abnahme der Softwarelösung.


13.4. Memberly haftet dem Kunden nur für Schäden, die Memberly oder ihre Hilfspersonen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Dies gilt nicht für Personenschäden und die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für
entgangenen Gewinn, Folgeschäden – insbesondere für Schäden als Folge eines allfälligen
Datenverlusts – sowie sonstige mittelbare oder indirekte Schäden und reine
Vermögensschäden ausgeschlossen. Auch die Haftung für Hilfspersonen wird im gesetzlich
zulässigen Umfang ausgeschlossen. Memberly haftet zudem nicht für einen bestimmten
geschäftlichen Erfolg oder eine mit dem Einsatz der Softwarelösung verbundene
kommerzielle Erwartungshaltung des Kunden.


13.5. Die in diesem Punkt 13 und in Punkt 14 vorgesehenen Gewährleistungsbehelfe,
Haftungen und Freistellungen sind ausgeschlossen, sofern für einen Mangel oder eine
Verletzung von Rechten Dritter ein über die vertragsgemässe Nutzung hinausgehendes
Verhalten des Kunden oder eine eigenmächtige Veränderung bzw. Bearbeitung der
Softwarelösung durch den Kunden ursächlich war.


13.6. Sofern von Memberly im Rahmen des Vertragsverhältnisses auch Vorlagen oder Muster
von Dokumenten zur weiteren Verwendung gegenüber den Nutzern der Softwarelösung
(Endusern) bereitgestellt werden, handelt es sich hierbei um blosse Arbeitshilfen, welche eine
rechtliche Prüfung der Sach- und Rechtslage keinesfalls ersetzen können. Es wird ausdrücklich
empfohlen, Beratungsleistungen durch den eigenen Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen.
Memberly übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmässigkeit
dieser Arbeitshilfen und der dort enthaltenen Bestimmungen.


14. FREISTELLUNGSERKLÄRUNGEN:
14.1. Memberly sichert zu, dass die von ihr erstellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind
oder dass sie dem Kunden die für die Nutzung der Softwarelösung erforderlichen Rechte
daran einräumen kann. Memberly hat den Kunden von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund
einer Verletzung ihrer Rechte durch diese Inhalte geltend gemacht werden, vollumfänglich
freizustellen. Dies schliesst die Kosten einer aussergerichtlichen und gerichtlichen
Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung mit ein.


14.2. Der Kunde sichert zu, dass er alle für die Nutzung im Rahmen der gegenständlichen App
erforderlichen Rechte (z.B. Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeitsrechte) an
den von ihm bereitgestellten Informationen, Inhalten und Materialien besitzt. Der Kunde hat
Memberly von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch
diese Informationen, Inhalte und Materialien geltend gemacht werden, vollumfänglich
freizustellen. Dies schliesst die Kosten einer aussergerichtlichen und gerichtlichen
Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung mit ein.


15. DATENSICHERHEIT, DATENSCHUTZ:
15.1. Memberly wird geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen zur
Vermeidung eines Datenverlusts und zur Verhinderung von unbefugten Zugriffen Dritter auf
die Daten des Kunden treffen. Insbesondere erstellt Memberly in regelmässigen Abständen
eine Sicherung jener Daten, die durch den Kunden in die Softwarelösung eingegeben und dort
gespeichert werden (Backup). Diese Sicherung erfolgt auf anderen Servern als jenen, auf
denen die Softwarelösung betrieben wird und ist mehrfach redundant abgesichert. Diese
Absicherung bezieht sich auf Systemausfälle.


15.2. Dessen ungeachtet ist der Kunde verpflichtet, selbst für eine regelmässige Sicherung
seiner Daten – etwa durch regelmässige Exports – Sorge zu tragen. Memberly haftet nicht für
den Verlust und die Beschädigung von Daten. Der Kunde hat kein Recht, von Memberly die
Wiederherstellung von verlorenen oder beschädigten Daten zu verlangen; allfällige
Wiederherstellungsmassnahmen liegen im alleinigen Ermessen von Memberly.


15.3. Soweit Memberly personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, gelten die
Bestimmungen der gesonderten Datenschutzerklärung, die als Anhang zum Auftrag
Bestandteil ist und zudem unter www.memberly.ch/datenschutz abrufbar ist.


16. GEHEIMHALTUNGSPFLICHT, REFERENZ, DATENANALYSE:
16.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragserfüllung von Memberly zur
Verfügung gestellten Daten, Programme, Unterlagen und Informationen über die Dauer des
Vertragsverhältnisses hinaus geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Dritten, denen mit Zustimmung von Memberly Zugang zu den genannten Daten,
Programmen, Unterlagen und Informationen gewährt wird, sind schriftlich zur Geheimhaltung
zu verpflichten.


16.2. Der Kunde erklärt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass Memberly den Kunden
als Referenz in seiner Unternehmenskommunikation mit Logo, Namen und Fallbeispielen
angibt (Website, Präsentationen, etc.).


16.3. Ferner räumt der Kunde Memberly hiermit das Recht ein, die Nutzerdaten –
ausschliesslich in anonymisierter Form – auch für eigene Zwecke, etwa zu Zwecken der
Produktverbesserung bzw. -entwicklung, Forschung oder Big Data Analyse zu verwenden oder
einer sonstigen Verwertung zuzuführen; dieses Nutzungsrecht wird Memberly unentgeltlich
eingeräumt.


17. AUFRECHNUNG, ABTRETUNG:
17.1. Der Kunde ist nur insoweit zur Aufrechnung gegenüber Forderungen von Memberly aus
dem Vertragsverhältnis berechtigt, wenn die Forderungen des Kunden entweder gerichtlich
festgestellt oder unstrittig sind.


17.2. Memberly ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem
Vertragsverhältnis zur Gänze oder zum Teil mit schuldbefreiender Wirkung auf verbundene
Unternehmen oder Dritte zu übertragen. Jegliche Übertragung von Rechten und Pflichten aus
oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis durch den Kunden bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung von Memberly.


18. VERTRAGSSPRACHE, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND:
18.1. Die Vertragssprache ist Deutsch. Versionen dieser AGB in anderen Sprachen dienen
lediglich der Orientierung. Massgeblich ist ausschliesslich die deutsche Fassung.


18.2. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen, soweit diese auf
anderes als auf schweizerisches Recht verweisen.


18.3. Erfüllungsort ist der Sitz von Memberly. Für sämtliche Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis – einschliesslich der Frage seines wirksamen
Zustandekommens und seiner Beendigung – ist ausschliesslich das jeweils sachlich zuständige
Gericht am Sitz von Memberly zuständig.


19. MITTEILUNGEN:
Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis sind schriftlich durch die
jeweilige Partei oder deren hierzu berechtigten Vertreter abzugeben und an den Empfänger
postalisch oder per E-Mail zu übermitteln. Die Erklärungen sind an die im Auftrag
angegebenen Kontaktdaten oder an eine von einer Partei zu einem späteren Zeitpunkt
aktualisierten Kontaktdaten zu übermitteln.


20. FORMVORSCHRIFT:
Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform; das gilt
auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.


21. SALVATORISCHE KLAUSEL:
Sind oder werden einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder
undurchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam und durchsetzbar. Unwirksame
oder undurchsetzbare Bestimmungen gelten einvernehmlich durch solche wirksamen und
durchsetzbaren Bestimmungen ersetzt, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder
undurchsetzbaren Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommen. Entsprechendes
gilt sinngemäss für allfällige Vertragslücken.

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